Welche Maßnahmen und Nebenarbeiten sind förderfähig und in welcher Höhe?
Grundlagen: Was gilt überhaupt als förderfähige Maßnahme?
Förderfähig sind alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes messbar reduzieren oder die Effizienz verbessern. Dazu gehören Arbeiten an Gebäudehülle, Heizung, Lüftung, erneuerbaren Energien und der dazugehörigen Planung. Wichtig ist, dass die Maßnahmen technische Mindestanforderungen und Programmvorgaben erfüllen.
Auch Nebenarbeiten können förderfähig sein, wenn sie untrennbar mit der energetischen Maßnahme verbunden sind. Dazu zählen etwa Gerüste, Putzarbeiten oder Leitungsanpassungen. Grundlage ist immer eine fachliche Planung, idealerweise durch einen Energieberater.
Dämmmaßnahmen an Dach, Fassade und Keller
Zu den klassischen förderfähigen Maßnahmen gehört die Dämmung der Außenwand, des Dachs und der Kellerdecke. Typische Beispiele sind eine Fassadendämmung mit etwa 14–16 cm Dämmstärke oder eine Dachdämmung mit rund 18–20 cm. Auch Dämmputz oder Innendämmung in denkmalgeschützten Gebäuden kann förderfähig sein, wenn technische Vorgaben eingehalten werden.
Die Förderhöhe liegt bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle häufig im Bereich von etwa 15–20 % der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich dieser Satz um einige Prozent erhöhen. So werden auch umfangreichere Dämmprojekte wirtschaftlich interessant.
Fenster- und Türenaustausch inklusive Nebenarbeiten
Gefördert wird der Austausch alter Fenster gegen moderne Modelle mit guten U-Werten, zum Beispiel auf Dreifachverglasung. Auch energetisch optimierte Haustüren mit thermischer Trennung und verbessertem Dichtungssystem sind förderfähig. Voraussetzung ist immer die Einhaltung definierter Höchst-U-Werte.
Nebenarbeiten wie der Ausbau alter Fenster, die Anpassung der Laibungen oder der Einbau neuer Fensterbänke zählen in der Regel mit zu den förderfähigen Kosten. In der Praxis kann der Zuschuss für Fenster und Türen ebenfalls im Bereich von etwa 15–20 % liegen, mit iSFP-Bonus auch etwas darüber. Dadurch wird der Austausch ganzer Fensterreihen in Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern deutlich leichter finanzierbar.
Heizungsmodernisierung und Optimierung
Zu den am stärksten geförderten Maßnahmen gehören der Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder hybriden Heizsystemen. Auch der Austausch veralteter Konstanttemperaturkessel gegen moderne Brennwerttechnik kann unter bestimmte Programme fallen. Ergänzend wird oft der hydraulische Abgleich als Pflichtbestandteil mitgefördert.
Je nach Programm und Ausgangssituation sind Zuschüsse im Bereich von etwa 30–45 % der Investitionskosten möglich. Besonders attraktiv wird es, wenn die neue Heizung mit erneuerbaren Energien kombiniert wird, etwa einer Wärmepumpe, unterstützt von PV-Strom. So lassen sich Heizkosten und CO₂-Emissionen langfristig deutlich reduzieren.
Lüftungsanlagen und Schimmelprävention
Förderfähig sind sowohl zentrale als auch dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Sie reduzieren Heizwärmeverluste und senken das Risiko von Feuchteschäden und Schimmel. Gerade in dicht gedämmten Gebäuden sind solche Systeme energetisch und bauphysikalisch sinnvoll.
Nebenarbeiten wie Kernbohrungen, Leitungsführung, Schalldämpfer oder Steuerungstechnik gehören üblicherweise zu den förderfähigen Kosten. Zuschüsse bewegen sich hier häufig im Bereich der üblichen Gebäudehülle- oder Anlagentechnik-Fördersätze von rund 15–20 %. In Kombination mit anderen Maßnahmen kann die Gesamteffizienz deutlich gesteigert werden.
Photovoltaik, Batteriespeicher und Kopplung mit Heizsystemen
PV-Anlagen und Batteriespeicher spielen in modernen Energiekonzepten eine zentrale Rolle. Sie ermöglichen, Wärmepumpen oder elektrische Heizsysteme mit selbst erzeugtem Strom zu versorgen und den Eigenverbrauch deutlich zu erhöhen. In vielen Fällen sind auch Wechselrichter, Unterkonstruktionen und intelligente Steuerungen förderfähig.
Wird die PV-Anlage in ein umfassendes Effizienzhaus- oder Sanierungskonzept eingebettet, können Zuschüsse und zinsgünstige Kredite kombiniert werden. Typische Konstellationen sind Anlagen im Bereich von 8–12 kWp mit Speichern um 8–12 kWh. Die genaue Förderhöhe hängt vom jeweiligen Programm ab, liegt aber häufig im Bereich von 10–25 % Zuschussanteil oder entsprechenden Tilgungszuschüssen.
Planungsleistungen, Energieberatung und Baubegleitung
Sehr oft unterschätzt: Auch die Energieberatung selbst ist förderfähig. Für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) können bis zu 80 % der Beratungskosten übernommen werden, mit Obergrenzen für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Diese Beratung ist wiederum Basis für erhöhte Zuschüsse bei späteren Maßnahmen.
- Energieberatung Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung)
- iSFP-Erstellung mit Maßnahmenplan
- Fachplanung und Baubegleitung bei KfW-/BEG-Projekten
Auch die Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten kann mit einem eigenen prozentualen Zuschuss gefördert werden. Das sichert Qualität auf der Baustelle und erleichtert die korrekte Abrechnung gegenüber der Förderstelle.
Smart Home, Energiemanagement und Nebenarbeiten
Systeme zur intelligenten Heizungssteuerung, Lastmanagement oder zur Kopplung von PV, Speicher und Wärmepumpe können ebenfalls förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass sie nachweislich zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen. Dazu zählen zum Beispiel smarte Thermostate, Steuerzentralen oder Mess- und Regelsysteme.
In der Praxis werden solche Komponenten häufig als Teil einer übergeordneten Maßnahme gefördert, etwa im Rahmen einer Heizungsmodernisierung. Die Förderhöhe orientiert sich dann an der jeweiligen Programmkategorie, also eher im Bereich von 15–35 %. Richtig geplant lassen sich damit spürbare zusätzliche Einsparungen erzielen.