Energieberater Berlin ist Ihr Ansprechpartner für unabhängige Beratung, Fördermittel und energieeffiziente Sanierung.
Kostenbasis: Bauteilkennwerte · Bruttopreise inkl. MwSt.
Mehrfachauswahl – wählen Sie alles, was infrage kommt.
Damit wir den richtigen Förderrahmen ansetzen.
Die Förderwege unterscheiden sich grundlegend.
Daraus leiten wir Fassaden-, Dach- und Fensterflächen ab.
Bereits erledigte Maßnahmen blenden wir später aus.
Was wurde bereits gemacht? Mehrfachauswahl
Energieausweis vorhanden? Endenergiebedarf eintragen – wir bestimmen die Klasse.
Oder grob einschätzen:
Mehrfachauswahl möglich. Kosten aus Ihrer Gebäudegeometrie.
Geschätzte Heizlast: –. Alle Systeme sind zulässig – die Förderfähigkeit unterscheidet sich.
Angebote einholen: Auf Wunsch holen wir für Sie Angebote von geprüften Partnerbetrieben aus Berlin und Brandenburg ein – unabhängig und ohne Provision.
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
KfW-Förderkredit mit Tilgungszuschuss – Kostenrahmen 150.000 € je Wohneinheit. Die EE-Klasse ist Voraussetzung.
Die Neubauförderung setzt mindestens ein Effizienzhaus 40 voraus.
Zusatzoptionen
Mehrfachauswahl. So bereiten wir das Gespräch passend vor.
Wie möchten Sie sprechen?
Der iSFP verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen – das ist meist der größte Hebel.
Fachplanung und Baubegleitung (50 % Zuschuss)
Danach sehen Sie das vollständige Ergebnis mit Erstanalyse – kostenfrei und unverbindlich.
Wir haben Ihnen eine Nachricht an Ihre Adresse geschickt. Mit einem Klick auf den Bestätigungslink erhalten Sie Ihre vollständige Auswertung mit allen Einzelposten, dem iSFP-Vergleich und der Erstanalyse.
Schneller geht es per WhatsApp – dann bestätigen Sie Ihre Nummer direkt mit dem Absenden der Nachricht:
Auswertung per WhatsApp anfordernKeine Nachricht erhalten? Prüfen Sie den Spam-Ordner oder rufen Sie uns an: 0162 9620833
Alle Angaben und Ergebnisse gebündelt – mit persönlicher Einschätzung.
Unverbindliche Richtwerte. Kostenkennwerte auf Basis marktüblicher Bauteilpreise (brutto inkl. MwSt.); Geometrie aus der Wohnfläche abgeleitet. Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus sind Alternativen. Maßgeblich ist die amtliche Richtlinie. Fördermatrizen →
Wir unterstützen Hausbesitzer in Berlin und Brandenburg dabei, Gebäude energetisch zu verbessern und sinnvoll zu modernisieren. Unsere Beratung schafft Orientierung, identifiziert Einsparpotenziale und hilft bei der Nutzung von Fördermitteln. Ziel ist eine fundierte Entscheidungsbasis für wirtschaftlich und technisch sinnvolle Sanierungen.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Der Effizienzbonus ist entfallen, der Kostenrahmen beim Effizienzhaus hat sich auf 150.000 Euro je Wohneinheit verdoppelt, und der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich. Beim Heizungstausch ist der Höchstsatz von 70 auf 80 Prozent gestiegen. Wer mit den Zahlen von 2024 plant, verschenkt Geld. Wir haben die wichtigsten Themen für Sie aufbereitet.
Neue Fördersätze, weggefallene Boni und der WPB-Bonus ab 2027 – mit vollständigen Fördermatrizen für Einzelmaßnahmen, Heizung und Effizienzhaus.
Zum Ratgeber →Welches Programm für welches Vorhaben passt, wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt und warum der Antrag bei Jung kauft Alt vor dem Notartermin gestellt werden muss.
Zum Ratgeber →Die Reihenfolge entscheidet: erst der Antrag, dann der Auftrag. Sieben Schritte von der Beratung bis zum Verwendungsnachweis, plus die häufigsten Ablehnungsgründe.
Zum Ratgeber →
Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen bauliche Verbesserungen, moderne Heiztechnik sowie Beratung und Planung durch Fachleute. Ziel ist eine nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs.
Unsere Beratung hilft, den Energieverbrauch gezielt zu senken – und damit Ihre laufenden Ausgaben deutlich zu reduzieren.
Wir wissen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen – und begleiten Sie beim Antrag Schritt für Schritt.
Mit sinnvollen Maßnahmen bleibt Wärme im Gebäude – statt ungenutzt zu entweichen.
Sanierungsmaßnahmen werden oft falsch priorisiert und verursachen langfristig deutlich höhere Kosten.
Förderanträge werden fehlerhaft gestellt, wodurch wertvolle Zuschüsse vollständig verloren gehen.
Bauteile werden ohne bauphysikalische Abstimmung saniert und erhöhen das Schimmelrisiko erheblich.
Fehlende Analyse führt zu ungeeigneten Dämmmaterialien und ineffizienten Heizsystemen im Gebäude.
Entscheidungen basieren auf Schätzungen statt belastbaren Berechnungen zu Energieverbrauch und Einsparpotenzial.
Alle Maßnahmen werden technisch abgestimmt, wodurch maximale Energieeinsparung zuverlässig erreicht wird.
Fördermittel werden optimal kombiniert, sodass höchste Zuschüsse für jede Sanierung realisierbar sind.
Ein individueller Sanierungsfahrplan schafft klare Struktur und verhindert kostspielige Fehlentscheidungen.
Bauphysik, Heizlast und U-Werte werden exakt berechnet für sichere Sanierungsergebnisse.
Planung, Umsetzung und Dokumentation verlaufen professionell und gewährleisten volle Förderfähigkeit.
Die Grundförderung liegt bei 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem geförderten Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte auf den Betrag oberhalb des normalen Kostenrahmens hinzu, ab 2027 zusätzlich der WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmung an sehr ineffizienten Gebäuden. Details zur BEG-Reform
Ohne Sanierungsfahrplan 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro. Ab der zweiten Wohneinheit kommen 15.000 beziehungsweise 30.000 Euro hinzu, ab der siebten 8.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Beim Effizienzhaus liegt der Rahmen seit der Reform bei 150.000 Euro je Wohneinheit. KfW-Kredite im Überblick
Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus sind alternative Förderwege für dieselbe Maßnahme und lassen sich nicht doppelt fördern. Der Heizungstausch läuft dagegen immer separat als Zuschuss und ist mit Hüllmaßnahmen kombinierbar. Landesförderung von IBB oder ILB ist zusätzlich möglich, solange die Summe die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Dann liegt ein Vorhabenbeginn vor und die Förderung ist unwiderruflich verloren. Ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen: Verträge über Energieberatung, iSFP oder die Bestätigung zum Antrag dürfen vorher geschlossen werden. Ablauf der Antragstellung
Ja, Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 5.000 Euro je Kalenderjahr, beim Effizienzhaus bis 10.000 Euro je Vorhaben. Zur Fördermittelberatung
Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026 sind die Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Kessel und das geplante Betriebsverbot ab 2045 entfallen. Wirtschaftlich kann ein Tausch wegen CO₂-Preis und Förderung trotzdem sinnvoll sein. Alle Änderungen 2026/2027
Ein Quotenpfad für Heizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden: 10 Prozent grüner Brennstoff ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Bestandsanlagen sind vollständig ausgenommen, auch nach einem Eigentümerwechsel.
Zwei Nachrüstpflichten binnen zwei Jahren ab Grundbucheintragung: die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs auf höchstens 0,24 W/(m²·K) und die Dämmung zugänglicher Heizungsleitungen in unbeheizten Räumen. Pflichten bei Erbschaft und Schenkung
Wer mehr als 10 Prozent der Fläche eines Bauteils erneuert, muss den gesetzlichen U-Wert einhalten. Ein neuer Außenputz oder eine neue Dacheindeckung löst die Anforderung also bereits aus. Wer dann gleich auf Förderniveau dämmt, erfüllt die Pflicht und sichert sich den Zuschuss.
Nach § 89 GModG sind Maßnahmen nur förderfähig, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen übererfüllen. Das Gesetz verlangt bei der obersten Geschossdecke 0,24 W/(m²·K), die BEG dagegen höchstens 0,14. Wer nur die Pflicht erfüllt, erhält keinen Cent. Warum das entscheidend ist
Ein Dokument, das alle sinnvollen Maßnahmen für Ihr Gebäude in geprüfter Reihenfolge darstellt – mit Kostenschätzung, Einsparprognose und Förderrahmen. Er wird von einem gelisteten Energieberater erstellt. Sanierungsfahrplan Berlin
Fünfzehn Jahre. Sie können die Maßnahmen also über viele Jahre verteilen und behalten den erhöhten Förderrahmen für alle darin enthaltenen Schritte.
In der Regel deutlich. Bei einem Einfamilienhaus mit 60.000 Euro Dämmkosten steigt der Zuschuss von 4.500 auf 10.500 Euro, mit WPB-Bonus auf 13.500 Euro. Dem steht ein Eigenanteil im niedrigen vierstelligen Bereich gegenüber, da die Erstellung selbst zu 50 Prozent gefördert wird.
Nein. Der Sanierungsfahrplan verpflichtet zu nichts. Er ist eine Entscheidungsgrundlage, die Sie in Ihrem Tempo umsetzen können.
Ja. Der ab 2027 geltende Bonus für besonders ineffiziente Gebäude setzt einen geförderten Sanierungsfahrplan voraus, in dem die Maßnahme benannt ist. Er gilt nur für Dämmung, nicht für Fenster, und für maximal drei Anträge.
Entscheidend ist die erreichbare Vorlauftemperatur, nicht das Baujahr. Wir berechnen die Heizlast, prüfen die vorhandenen Heizflächen und sagen Ihnen, ob vorher gedämmt werden sollte. Wärmepumpen-Beratung Berlin
Bis zu 70 Prozent, mit Einkommens- und Familienbonus bis 80 Prozent. Zusammengesetzt aus 30 Prozent Grundförderung, dem Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent und dem Einkommensbonus von bis zu 40 Prozentpunkten. Heizungsberatung Berlin
Nein. Reine Gas-, Öl- und Stromheizungen erhalten keine BEG-Förderung, auch wenn sie seit dem GModG wieder uneingeschränkt zulässig sind. Hinzu kommt bei Neueinbau die Bio-Treppe ab 2029.
Er sinkt halbjährlich: 16 Prozent bis Januar 2027, dann 12, 8 und 4 Prozent, ab August 2028 entfällt er ganz. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten macht das rund 4.480 Euro Unterschied.
In der Regel erst dämmen. Die Heizlast sinkt dadurch spürbar, die Wärmepumpe fällt kleiner und günstiger aus. Die richtige Reihenfolge
Meist die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke: geringe Kosten je Quadratmeter, schnelle Wirkung und wenig Eingriff in die Substanz. Die Fassade ist der größte Posten, bringt aber auch die größte Einsparung. Dachdämmung planen
Stellen in der Gebäudehülle, an denen deutlich mehr Wärme entweicht als in der Fläche daneben. Sie kosten dauerhaft Energie und sind die häufigste Ursache für Schimmel nach einer Sanierung. Wärmebrücken erkennen und rechnen
Nur bedingt. Neue dichte Fenster stoppen den unfreiwilligen Luftwechsel, die Feuchte bleibt im Raum und sucht sich die kälteste Stelle. Ohne Dämmung und Lüftungskonzept steigt das Schimmelrisiko. Fenstertausch-Beratung
Außendämmung ist meist ausgeschlossen. Alternativen sind Innendämmung, die bauphysikalisch anspruchsvoll ist, und die Förderstufe Effizienzhaus Denkmal EE mit 5 Prozent Tilgungszuschuss.
Das GEG verlangt bei Bauteilerneuerung 0,24 W/(m²·K) für Wand und Dach, 0,30 für die Kellerdecke und 1,30 für Fenster. Die BEG fordert für die Förderung strengere Werte: 0,20, 0,14, 0,25 und 0,95.
Bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Energieausweis Berlin
Der Verbrauchsausweis basiert auf den Abrechnungen der letzten drei Jahre und hängt stark vom Nutzerverhalten ab. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude technisch durch und ist die belastbarere Grundlage für Sanierungsentscheidungen.
Ab dem 1. Januar 2027 gelten erweiterte Anforderungen. Nichtwohngebäude erhalten erstmals eine Skala von A bis G, Wohngebäude behalten A+ bis H. Bestehende Ausweise bleiben ihre vollen zehn Jahre gültig.
Diese Gebäude gelten als besonders ineffizient und kommen ab 2027 für den WPB-Bonus infrage – 5 zusätzliche Prozentpunkte für Dämmmaßnahmen, sofern ein geförderter iSFP vorliegt.
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach einer wesentlichen Sanierung sollte er neu erstellt werden, da sich die Kennwerte deutlich verbessern.
In allen zwölf Berliner Bezirken und im gesamten Berliner Umland, darunter Potsdam, Falkensee, Brieselang, Bernau, Oranienburg, Teltow und Kleinmachnow. Unser Büro liegt in Berlin-Spandau. Regionalratgeber
Häufig Denkmal- oder Milieuschutz, dicke Ziegelwände mit Stuckfassade und aufwendige Anschlussdetails. Hier entscheidet die bauphysikalische Bewertung der Wärmebrücken über den Erfolg der Sanierung.
Die IBB verbilligt KfW-Darlehen um bis zu 0,6 Prozentpunkte pro Jahr und fördert Photovoltaik über SolarPLUS. In Brandenburg vergibt die ILB Zuschüsse und zinslose Darlehen für Selbstnutzer, teilweise zusätzlich zur Bundesförderung.
Berlin hat den Wärmeplan 2026 fristgerecht vorgelegt. Er zeigt die voraussichtlichen Versorgungsgebiete für 2030 bis 2045. Seit dem GModG ist er keine Vorgabe mehr, bleibt aber eine wichtige Orientierung für die Heizungsentscheidung.
Ja. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften skaliert der Förderrahmen je Wohneinheit, was die Wirtschaftlichkeit deutlich verbessert. Mehrfamilienhaus Berlin
Kostenfreies Erstgespräch, Begehung vor Ort, Sanierungsfahrplan, Antragstellung und auf Wunsch die Baubegleitung bis zum Verwendungsnachweis. Termin vereinbaren
Das hängt von Gebäudetyp und Umfang ab. Da Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bezuschusst werden, liegt der Eigenanteil für einen iSFP meist im niedrigen vierstelligen Bereich.
In der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. Im Erstgespräch klären wir Ziel, Ausgangslage und den passenden Förderweg.
Ja. Wir verkaufen weder Heizungen noch Dämmstoffe und erhalten keine Provisionen von Herstellern oder Handwerksbetrieben. Unsere Empfehlung richtet sich allein nach Technik und Wirtschaftlichkeit. Über uns
Für eine erste Einschätzung ja, per Telefon oder Video. Für Sanierungsfahrplan und Förderanträge ist eine Begehung vor Ort erforderlich, da Bauteile, Feuchte und Anschlussdetails aufgenommen werden müssen.
Ihre Frage war nicht dabei? In unserem Ratgeber vertiefen wir alle Themen – oder wir klären es direkt im kostenfreien Erstgespräch.
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