Ratgeber · Antragstellung

Förderantrag stellen 2026: Ablauf, Fristen und Fallstricke

Ein einziger Fehler kostet die komplette Förderung: Wer vor der Zusage beauftragt, verliert den Anspruch. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Ablauf bei BAFA und KfW.

BzA & TPBBewilligung 36 MonateStand 09/2026

Die wichtigste Regel überhaupt

Erst der Antrag, dann der Auftrag. Der Beginn von Baumaßnahmen oder Zahlungen vor der Förderzusage löst einen sogenannten Vorhabenbeginn aus – und der ist förderschädlich. Eine Förderung ist dann nicht mehr möglich, auch nicht nachträglich.

Ausgenommen sind Planungs- und Beratungsleistungen: Verträge über die Energieberatung, die Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) oder der Bestätigung zum Antrag (BzA) dürfen vor der Antragstellung geschlossen werden.

Zuständigkeit

BAFA oder KfW – wer ist für Sie zuständig?

Ihr VorhabenStelleNachweis vorherNachweis nachher
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik, HeizungsoptimierungEinzelmaßnahmen GebäudehülleBAFAZuschussTechnische Projektbeschreibung (TPB) mit TPB-IDFachunternehmererklärung / TPN, Verwendungsnachweis
HeizungstauschWärmepumpe, Biomasse, FernwärmeanschlussKfW 458ZuschussBestätigung zum Antrag (BzA) + Liefer- oder LeistungsvertragBestätigung nach Durchführung (BnD), Verwendungsnachweis
Sanierung zum EffizienzhausKomplettsanierungKfW 261Kredit mit TilgungszuschussBzA durch Energie-Effizienz-ExpertenBnD durch Sachverständigen aus der Expertenliste
Kauf einer BestandsimmobilieFamilien mit KindKfW 308KreditAntrag vor Abschluss des KaufvertragsNachweis der Sanierung binnen 54 Monaten

Stand September 2026 · energieberater.berlin

Wichtig: Beim Heizungstausch ist der Liefer- oder Leistungsvertrag beim Antrag hochzuladen. Damit dieser keinen Vorhabenbeginn auslöst, wird er üblicherweise mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung geschlossen, die an die Förderzusage geknüpft ist. Lassen Sie sich das vom Fachunternehmen bestätigen.

Schritt für Schritt

Der Ablauf in sieben Schritten

  • Energieberatung und Konzept

    Bestandsaufnahme, Zieldefinition und idealerweise ein iSFP. Diese Leistungen dürfen vor der Antragstellung beauftragt werden.

  • Fachunternehmen auswählen und Angebot einholen

    Ein Angebot einzuholen ist kein Vorhabenbeginn. Die verbindliche Beauftragung ist es sehr wohl – daher zunächst nur kalkulieren lassen.

  • TPB oder BzA erstellen lassen

    Der Energie-Effizienz-Experte oder das berechtigte Fachunternehmen erstellt das Dokument im jeweiligen Portal. Sie erhalten eine ID, die Sie für den Antrag benötigen.

  • Antrag stellen

    Beim BAFA im BAFA-Portal, bei der KfW im Kundenportal „Meine KfW". Kredite laufen über Ihre Hausbank. Für den Einkommensbonus ist ein Zusatzantrag erforderlich.

  • Zusage abwarten

    Erst jetzt beauftragen. Notieren Sie sofort Zusagenummer, Bewilligungszeitraum und die Frist für den Verwendungsnachweis.

  • Maßnahme umsetzen

    Änderungen gegenüber TPB oder BzA – anderes Gerät, geänderter Umfang – vorher melden, nicht nachträglich erklären. Rechnungen müssen die geförderten Positionen einzeln ausweisen.

  • Nachweise einreichen

    Fachunternehmererklärung bzw. Bestätigung nach Durchführung erstellen lassen, dann den Verwendungsnachweis mit Rechnungen einreichen. Danach erfolgt die Auszahlung.

Fristen

Diese Termine dürfen Sie nicht verpassen

Bewilligungszeitraum

In der Regel 36 Monate ab Zugang der Zusage bzw. des Zuwendungsbescheids. In dieser Zeit muss die Maßnahme umgesetzt sein. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen.

Verwendungsnachweis

Wird er später als sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums eingereicht, verfällt der Anspruch auf Auszahlung. Ein Bescheid allein ist noch kein Geld.

Gültigkeit von TPB und BzA

Die Dokumente sind nur befristet verwendbar. Lassen Sie zwischen Erstellung und Antragstellung möglichst wenig Zeit verstreichen und prüfen Sie die aktuell geltende Frist.

Übergang zur Reform: was mit alten Unterlagen passiert ist

Vom 9. bis 20. Juli 2026 lief die technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA – in dieser Zeit konnten keine neuen BzA und TPB erstellt werden. Wer bereits Unterlagen vorliegen hatte, konnte den Antrag bis zum 20. Juli 2026 noch zu den alten Konditionen einreichen. Seit dem 21. Juli 2026 gilt durchgehend das neue Recht: Vor diesem Datum ausgestellte BzA bleiben zwar gültig, ein Antrag ab dem 21. Juli wird aber nach den neuen Konditionen bewertet. Nicht verwendete alte TPB-IDs sind verfallen.

Aus der Praxis

Die häufigsten Ablehnungsgründe

Was schiefgeht

  • Vorhabenbeginn: Auftrag erteilt oder Anzahlung geleistet, bevor die Zusage vorlag.
  • Pauschalrechnungen ohne Aufschlüsselung der geförderten Positionen.
  • Abweichung vom Antrag: anderes Gerät eingebaut als in der BzA beschrieben, ohne vorherige Meldung.
  • Fehlende Nachweise: hydraulischer Abgleich oder Entsorgungsnachweis nicht dokumentiert.
  • Frist versäumt: Verwendungsnachweis zu spät eingereicht.
  • Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt, etwa beim U-Wert der Dämmung.

So sichern Sie sich ab

  • Auftrag immer unter aufschiebender Bedingung der Förderzusage schließen.
  • Vom Fachunternehmen eine nach Positionen gegliederte Rechnung verlangen.
  • Änderungen sofort melden und dokumentieren lassen.
  • Alle Unterlagen bereits bei der Abnahme einsammeln: Rechnung, Anlagendaten, hydraulischer Abgleich, Entsorgungsnachweis.
  • Fristen direkt nach der Zusage in den Kalender eintragen.
  • Antragsbegleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten – die Kosten sind selbst förderfähig.
FAQ

Häufige Fragen zur Antragstellung

Darf ich vor dem Antrag schon Angebote einholen?

Ja. Das Einholen und Vergleichen von Angeboten löst keinen Vorhabenbeginn aus. Erst die verbindliche Beauftragung oder eine Zahlung ist kritisch. Auch Planungs- und Beratungsverträge sind ausdrücklich zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen TPB und BzA?

Beides sind Nachweise vor der Antragstellung, aber für unterschiedliche Stellen: Die TPB (Technische Projektbeschreibung, mit TPB-ID) gilt für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Die BzA (Bestätigung zum Antrag) gilt für KfW-Programme, etwa den Heizungstausch oder die Effizienzhaus-Sanierung.

Wer darf die Nachweise ausstellen?

Bei der Heizungsförderung (KfW 458) darf das ausführende Fachunternehmen die Bestätigung selbst erstellen. Bei den übrigen BEG-Programmen, etwa Effizienzhaus-Vorhaben, muss ein in der Energie-Effizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger tätig werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das schwankt je nach Programm und Auslastung erheblich. Planen Sie zwischen Antragstellung und Zusage mehrere Wochen ein und kalkulieren Sie diese Zeit in Ihren Bauzeitenplan ein – vorher darf nicht beauftragt werden.

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Grundsätzlich ja, die Portale stehen Ihnen offen. In der Praxis scheitern viele Anträge an Formalien, technischen Mindestanforderungen oder Fristen. Da die Antragsbegleitung selbst förderfähig ist, ist die fachliche Unterstützung meist die günstigere Variante. Mehr zu unserer Antragsbegleitung →

Energieberatung für Berlin & Brandenburg

Wir rechnen Ihr Vorhaben konkret durch

Ob Kauf, Sanierungsplanung oder Antragstellung: Wir prüfen Ihr Gebäude, ermitteln die förderoptimale Reihenfolge und übernehmen die komplette Antragsbegleitung – von der BzA bzw. TPB bis zum Verwendungsnachweis.

Quellen & weiterführende Informationen

Zum Nachlesen

Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand wieder. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, amtlichen Veröffentlichungen sowie die Vorgaben der zuständigen Behörden und Förderstellen. Alle Kosten- und Förderangaben sind unverbindliche Richtwerte. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Energie- oder Fördermittelberatung.

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