BEG-Reform 2026: Alle Änderungen im Überblick | energieberater.berlin
Fördermittel-Update · Berlin & Brandenburg

BEG-Reform 2026: Alle Änderungen im Überblick

Zum 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude. Wir ordnen für Eigentümer, Vermieter und Unternehmen ein, welche Boni entfallen, wo die Zuschüsse sinken – und mit welcher Sanierungsstrategie sich die Förderung trotzdem lohnt.

Stand 21.07.2026 BEG EM · BEG WG · BEG NWG BAFA & KfW

Offizieller Richtlinienstand

Diese Übersicht beruht auf den am 17.07.2026 veröffentlichten Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Für Anträge, die vorher gestellt wurden, gilt weiterhin die frühere Fassung. Maßgeblich ist im Einzelfall stets die amtliche Richtlinie.

Das Wichtigste in Kürze

Vier Änderungen, die 2026 den Unterschied machen

Heizung neu gedacht

Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfallen. Dafür zählen Einkommen, Familie und ab 2027 die Herkunft der Wärmepumpe stärker.

Zuschüsse sinken

Viele Tilgungszuschüsse und die kommunalen Zuschüsse werden reduziert. Die EE-Klasse ist Teil der förderfähigen Stufen – ein separater EE-Bonus entfällt.

Neuer WPB-Bonus

Ab Q1/2027 gibt es in der BEG EM +5 Prozentpunkte – ausschließlich für Dämmung am „Worst Performing Building", zwingend mit iSFP und für höchstens drei Anträge.

EE-Klasse wird Standard

In der systemischen Sanierung ist die EE-Klasse kein eigener Bonushebel mehr, sondern förderfähige Grundlogik. Der zusätzliche 5-%-Bonus entfällt.

Ihr Vorteil vor der Antragstellung

Fördermittel-Check für Ihr Gebäude in Berlin

Die Förderhöhe hängt 2026 stärker denn je von Reihenfolge, Nachweisen und der richtigen Kombination der Bonushebel ab. Wir prüfen für Ihr Objekt WPB-Status, iSFP-/Sanierungsfahrplan-Bezug, Kostenrahmen und Kombinationsmöglichkeiten – und rechnen die für Sie beste Variante durch.

Interaktiv & ausführlich

Förderrechner 2026

Rechnen Sie Ihre Förderung nach den neuen BEG-Sätzen durch – für einzelne Maßnahmen, den Heizungstausch, eine komplette Effizienzhaus-Sanierung oder im direkten Vergleich. Alle Werte sind Richtwerte und aktualisieren sich live.

BAFA · Einzelmaßnahmen

Tragen Sie die geplanten Kosten je Maßnahme ein (0 = nicht geplant). Der Kostenrahmen gilt gebündelt je Wohneinheit.

Dämmung GebäudehülleFassade, Dach, Boden · 15 % · WPB-fähig
Fenster & Außentüren15 % · iSFP-Bonus, kein WPB
Sommerlicher WärmeschutzVerschattung · 15 %
AnlagentechnikLüftung, digitale Systeme · 15 %
Heizungsoptimierung (Effizienz)hydraul. Abgleich u. a. · 15 %
Heizungsoptimierung (Emissionsminderung)eigener Satz · 50 %
Fachplanung & Baubegleitung50 % · max. 5.000 € (bis 2 WE) bzw. 2.000 €/WE
ohne iSFPmit iSFP
ohne iSFP
mit iSFP

    Unverbindliche Richtwerte nach den BEG-Sätzen 2026. Kostenrahmen, Boni und Deckelungen sind vereinfacht abgebildet; die tatsächliche Förderung hängt von Maßnahme, Nachweisen, Kombinationsregeln und Programmstand ab – maßgeblich ist die amtliche Richtlinie. Genaue Berechnung anfragen →

    Kombinierbarkeit der Bonushebel

    HebelOhne iSFPMit iSFPKombinierbar mit
    Grundförderung 15 %Basis jeder Einzelmaßnahme
    Höherer Kostenrahmen30/15/8 T€60/30/15 T€Voraussetzung für iSFP-Bonus
    iSFP-Bonus +5 %✓ (nur Mehrbetrag)Grundförderung
    WPB-Bonus +5 % (EM)✓ (nur Dämmung, ab 2027)iSFP + Grundförderung
    Fachplanung/Baubegleitung 50 %unabhängig, eigener Deckel
    WPB / SerSan / NH (Effizienzhaus)✓*untereinander voll kumulierbar

    * In der systemischen Sanierung sind WPB, SerSan und NH kumulierbar; der WPB setzt eine iSFP-/EBN-Beratung mit benannter Maßnahme voraus.

    Kurz erklärt: die wichtigsten Begriffe

    iSFP – individueller Sanierungsfahrplan

    Ein geförderter Fahrplan, der alle sinnvollen Sanierungsschritte für Ihr Gebäude in Reihenfolge bringt. Er verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen der Einzelmaßnahmen und schaltet den +5-%-Bonus frei. Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.

    WPB – Worst Performing Building

    Ein Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz. Für Dämmung an einem WPB gibt es ab Q1/2027 zusätzlich +5 Prozentpunkte – nur mit iSFP, nur für Dämmung (keine Fenster), für höchstens drei Anträge.

    Tilgungszuschuss vs. Zuschuss

    Einzelmaßnahmen (BAFA) erhalten einen direkten Zuschuss auf die Kosten. Die Effizienzhaus-Sanierung (KfW) läuft über einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss: Ein Teil des Kredits wird erlassen, Sie zahlen also weniger zurück. Der Kostenrahmen ist mit 150.000 €/WE deutlich höher.

    EE-Klasse & NH-Klasse

    Die EE-Klasse (mind. 65 % erneuerbare Energien) ist 2026 Standard für jede Effizienzhaus-Förderung – kein eigener Bonus mehr. Die NH-Klasse (Nachhaltigkeit) bringt +5 % und wird künftig über eine LCA-Bilanzierung statt des aufwendigen QNG-Siegels nachgewiesen.

    SerSan – serielle Sanierung

    Vorgefertigte Fassaden-/Dachelemente für schnelle, standardisierte Sanierung. Bringt je nach Stufe +5 (EH 70) bzw. +15 Prozentpunkte (EH 55/40) und gilt neu auch für Nichtwohngebäude.

    Fachplanung & Baubegleitung

    Die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird mit 50 % gefördert – bei Einzelmaßnahmen bis 5.000 € (EFH/ZFH), beim Effizienzhaus bis 10.000 € je Vorhaben. Bei der Heizungsförderung ist die Planung bereits im Fördersatz enthalten.

    ↑ Zur Schnellnavigation Wohngebäude · BEG EM

    Einzelmaßnahmen: Gebäude und Heizung getrennt betrachtet

    Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden weiterhin über die BAFA gefördert. Neu ist vor allem die iSFP- und WPB-Logik – und ein deutlich höherer Kostenrahmen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

    BAFA
    grün = Vorteil / Verbesserung rot = schlechter / entfällt
    Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus WPB-Bonus Förderfähige Ausgaben
    GebäudehülleDämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz 15 % +5 %auf den Mehrbetrag +5 % ab Q1/2027nur Dämmung Ohne iSFP-Bonus: 30.000 € für die 1. WE, je 15.000 € für die 2.–6. WE, je 8.000 € ab der 7. WE.

    Mit iSFP-Bonus (oder fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers, betrifft Energieberater): 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE, je 15.000 € ab der 7. WE.
    Anlagentechnikz. B. Lüftung, digitale Systeme 15 % +5 %auf den Mehrbetrag
    Heizungsoptimierungzur Effizienzverbesserung 15 % +5 %auf den Mehrbetrag
    Heizungsoptimierungzur Emissionsminderung 50 %
    Fachplanung & Baubegleitungenergetische Fachplanung, Baubegleitung, ggf. akustische Fachplanung 50 % 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 2.000 € je WE, insgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr.

    Alle Angaben nach BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 · energieberater.berlin

    Kostenrahmen mit und ohne iSFP

    15 % Grundförderung. Mit einem geförderten iSFP verdoppelt sich der Kostenrahmen; der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wirkt jedoch nur auf den Mehrbetrag.

    Wohneinheitenohne iSFPmit iSFP
    1. WE30.000 €60.000 €
    2. bis 6. WEje 15.000 €je 30.000 €
    ab 7. WEje 8.000 €je 15.000 €

    Voraussetzungen des iSFP-Bonus

    • Mindestens 30.000 € förderfähiges Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme.
    • Die Maßnahme ist Bestandteil eines geförderten iSFP und wird innerhalb von maximal 15 Jahren umgesetzt.
    • Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Kostenanteil oberhalb des normalen Kostenrahmens.
    • Der erhöhte Kostenrahmen gilt auch bei fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers – gemeint sind Energieberater.

    Rechenbeispiele: förderfähige Kosten

    Ohne iSFP: 4 WE = 75.000 € (30.000 € + 3 × 15.000 €) · 10 WE = 137.000 € (30.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 €).

    Mit iSFP: 4 WE = 150.000 € (60.000 € + 3 × 30.000 €) · 10 WE = 270.000 € (60.000 € + 5 × 30.000 € + 4 × 15.000 €).

    Beispielrechnung Zuschuss (1 WE, 60.000 € Maßnahmekosten)

    Ohne iSFP: max. 30.000 € förderfähig × 15 % = 4.500 € Zuschuss.

    Mit iSFP: 60.000 € × 15 % = 9.000 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Mehrbetrag von 30.000 € = 1.500 €. Zusammen 10.500 € Zuschuss.

    Vorteil mit iSFP: 30.000 € mehr förderfähige Kosten und 6.000 € mehr Zuschuss. Bei 10 WE (270.000 € Maßnahmekosten) steigt der Zuschuss von rund 20.550 € auf 47.150 €.

    Neuer Bonushebel

    WPB-Bonus: +5 Prozentpunkte, aber nur für Dämmung

    Ab Q1/2027 gibt es in der BEG EM einen zusätzlichen Bonus für Dämmung an einem „Worst Performing Building" (WPB) – nutzbar bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, aber klar begrenzt.

    • Nur Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen – nicht für Fenster, Türen oder sommerlichen Wärmeschutz.
    • Das Gebäude muss bereits bei der ersten Antragstellung die WPB-Voraussetzungen erfüllen.
    • Zwingend erforderlich ist ein geförderter iSFP (Wohngebäude) bzw. eine geförderte EBN-Modul-2-Beratung (Nichtwohngebäude), in dem die Maßnahme als Sanierungsvorschlag benannt ist.
    • Der Bonus wird auf die kompletten förderfähigen Kosten bezogen (das iSFP-Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gilt hier nicht) und für höchstens drei Anträge gewährt.
    ↑ Zur Schnellnavigation Wohngebäude · BEG EM

    Heizungsförderung: eigene Bonuslogik, kein iSFP-Bonus

    Der Heizungstausch läuft über die KfW und folgt einer eigenen Systematik: kein iSFP-Bonus, dafür Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Familienzuschlag und ab Q1/2027 der EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen.

    KfW
    grün = Vorteil / Verbesserung rot = schlechter / entfällt
    Heizung / Anschluss GrundförderungWärmepumpe ab Q1/2027: EU-Bonus Klima­geschwindig­keitsbonus Einkommen + Familie Max. Zuschussbis 80 % bei niedrigem Einkommen
    Solarthermie30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    BiomasseheizungEmissionsminderungszuschlag entfällt30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    WärmepumpeEffizienzbonus entfällt30 %ab Q1/2027: 15 % + 15 % EU+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    Brennstoffzellenheizung30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    Wasserstofffähige HeizungInvestitionsmehrausgaben30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    Innovative Heizungstechnik30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    Gebäudenetz: Errichtung / Umbau / Erweiterung30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    Gebäude- / Wärmenetzanschluss30 %+16 %40/30/10 + Familiebis 80 %
    Fachplanung / BaubegleitungHeizungsförderungIn der Heizungsförderung enthalten. Kosten der heizungstechnischen Fachplanung und Begleitung zählen zu den förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme und werden innerhalb der jeweiligen Förderhöchstgrenze mit dem Heizungs-Fördersatz gefördert. Kein separater 50-%-Fördertatbestand.

    Max. 70 %, bei zvE bis 30.000 € bzw. 40.000 € inkl. Familienzuschlag bis 80 % · energieberater.berlin

    −5

    Effizienzbonus entfällt

    Der bisherige 5-%-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfällt vollständig.

    0 €

    Emissionsminderung entfällt

    Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt vollständig.

    16→0

    Klimabonus sinkt

    Start mit 16 %, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte bis zum Entfall ab 01.08.2028.

    80 %

    Sozialkomponente stärker

    Einkommensbonus jetzt dreistufig; mit Familienzuschlag liegen die Grenzen faktisch höher.

    Förderfähige Ausgaben – KfW-Heizung

    Eigener Kostenrahmen, eigene Bonuslogik. Der iSFP ist hier ohne Bedeutung.

    WohneinheitenFörderfähige Ausgaben
    1. WE28.000 €ab 01.02.2027 halbjährlich −750 €
    2. bis 6. WEje 15.000 €
    ab 7. WEje 8.000 €

    Beispiel: 7 WE = 111.000 € · 8 WE = 119.000 €.

    Klimageschwindigkeitsbonus: Zeitplan

    16%8%0% 16%12%8%4% 07/2602/2708/2702/2808/28
    ZeitraumBonusLesart
    ab 21.07.202616 %Startwert nach Reform
    ab 01.02.202712 %erste Absenkung
    ab 01.08.20278 %zweite Absenkung
    ab 01.02.20284 %letzte Stufe
    ab 01.08.20280 %Bonus entfällt

    Degression der förderfähigen Ausgaben (1. WE)

    Ab dem 01.02.2027 sinkt der Kostenrahmen der 1. Wohneinheit halbjährlich um 750 €.

    28.000 25.000 22.000 28.000 € 22.000 € 07/26 02/28
    21.07.202628.000 €
    01.02.202727.250 €
    01.08.202726.500 €
    01.02.202825.750 €
    01.08.202825.000 €
    01.02.202924.250 €
    01.08.202923.500 €
    01.02.203022.750 €

    Einkommensbonus & Familienzuschlag

    −10.000 €: Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das relevante zu versteuernde Einkommen (zvE) rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert.

    zvE ohne ZuschlagBonusmit Kind faktisch bis
    bis 30.000 €40 %40.000 €
    bis 40.000 €30 %50.000 €
    bis 50.000 €10 %60.000 €

    Wertschöpfungsbonus Wärmepumpe (ab Q1/2027)

    15 %
    ohne EU-Nachweis
    30 %
    mit EU-Ursprung
    15 % + 15 %

    Teil der Grundförderungslogik – entscheidend ist der Ursprung der Wärmepumpe.

    Ursprung der WärmepumpeFörderwirkung
    Ursprung in der EU15 % + 15 % = 30 %
    kein Nachweis EU15 % Grundförderung

    Maßgeblich ist nicht allein die Markenangabe; die Nachweislogik regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen.

    Austauschlogik ab Q1/2027

    Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb: Beim Austausch einer dezentralen Wärmeerzeugung werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.

    Anlage seit dem 01.01.2008 in Betrieb oder Netzanschluss vorhanden: Der Einbau einer weiteren Wärmeerzeugung bzw. der Anschluss an ein Gebäude-/Wärmenetz ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: der Ersatz eines mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Erzeugers in einem bivalenten System.

    ↑ Zur Schnellnavigation Wohngebäude · BEG WG

    Effizienzhaus-Sanierung: neue Fördersätze, EE-Klasse als Standard

    Die EE-Klasse ist jetzt für alle Effizienzhausförderungen verpflichtend. Der separate EE-Bonus entfällt; der Kostenrahmen beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, unabhängig von der erreichten Klasse. EH Denkmal EE erhält weiterhin 5 % Tilgungszuschuss.

    KfW 261 / 264 / 464
    grün = Vorteil rot = schlechter / entfällt
    Förderfähige Stufe Tilgungs­zuschuss Kommunaler Zuschuss NH-Klasse WPB-Bonus SerSan-Bonus Höchstgrenze
    EH Denkmal EE5 %10 %20 % Basis+5 %150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit
    EH 85 EEkein Tilgungszuschuss0 %5 % Basis10 %20 % Basis+5 %
    EH 70 EEkein Tilgungszuschuss0 %10 % Basis15 %25 % Basis+5 %+10 %+5 %
    EH 55 EE5 %15 % Basis20 %30 % Basis+5 %+10 %+15 %
    EH 40 EE10 %20 % Basis25 %35 % Basis+5 %+10 %+15 %
    Fachplanung & Baubegleitungseparater Fördertatbestand50 %50 %10.000 € je Vorhaben (EFH/ZFH); ab 3 WE: 4.000 € je WE, max. 40.000 € je Vorhaben und Stufe

    EE-Klasse ist Standard, kein separater EE-Bonus mehr · energieberater.berlin

    0/5/10

    Tilgungszuschuss

    EH 85 & 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss; EH Denkmal & 55 EE je 5 %, EH 40 EE 10 %.

    150k

    Höchstbetrag

    Einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit – unabhängig von der Effizienzhaus-Stufe.

    EE

    Kein EE-Bonus

    Die förderfähigen Stufen sind EE-Stufen; ein zusätzlicher 5-%-EE-Bonus entfällt.

    +10/+15

    WPB & SerSan

    WPB +10 % (EH 70/55/40), SerSan +5 % (EH 70) bzw. +15 % (EH 55/40). Mit NH kumulierbar.

    NH-Klasse: von der QNG-Zertifizierung zur LCA-Bilanzierung

    Die NH-Klasse wird neu ausgerichtet. Bisher war die Förderung an ein QNG-Siegel gekoppelt – bei Sanierungen sehr aufwendig und in der Praxis selten genutzt. Künftig reicht die Einhaltung der Treibhausgas-Anforderungen über eine Lebenszyklusanalyse (LCA-Bilanzierung) des sanierten Gebäudes. Übergangsweise gilt weiter der Nachweis mit QNG-Siegel; Details und Startzeitpunkt der LCA-Regelung gibt die KfW noch bekannt.

    +5 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss auf die Kreditsumme über die NH-Klasse.

    Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung – wann Pflicht?

    Verpflichtend bei Sanierung zur Stufe EH 40 EE sowie bei Inanspruchnahme der NH-Klasse. Zulässig sind zentrale, dezentrale oder kombinierte Systeme; die Anlage muss fachgerecht einreguliert werden.

    Andere Stufen ohne NH-Klasse (EH Denkmal, 85, 70, 55 EE): keine Einbaupflicht allein aus der EE-Stufe. Notwendige lüftungstechnische Maßnahmen können sich aber aus dem Lüftungskonzept ergeben.

    Vergleichsbilanzierung Pflicht: Wird keine Lüftungsanlage eingebaut, ist die Ausführung ohne Anlage einer Variante mit Wärmerückgewinnung gegenüberzustellen und dem Bauherrn zu erläutern – ohne dass daraus eine Einbaupflicht folgt.

    EU · ab Q1/2027

    In der systemischen Sanierung sind die Ausgaben einer neu installierten Wärmepumpe nur förderfähig, wenn sie ihren Ursprung in der EU hat. Das gilt für BEG WG und BEG NWG.

    ↑ Zur Schnellnavigation Nichtwohngebäude · BEG EM

    Nichtwohngebäude: eigene Flächenlogik, eigene Matrix

    Einzelmaßnahmen und Heizungsförderung bei Nichtwohngebäuden laufen mit eigener Flächenlogik nach Nettogrundfläche. Wichtig: Der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme ist künftig nicht mehr förderfähig.

    BAFA + KfW
    grün = Vorteil rot = schlechter / entfällt
    BereichZuschuss / FörderungWas ändert sich?Höchstgrenze / Fläche
    GebäudehülleDämmung, Fenster, Außentüren15 %WPB +5 % ab Q1/2027nur Dämmung500 €/m² Nettogrundfläche
    Anlagentechnikz. B. RLT, MSR, Kältetechnik15 %keine zentrale Änderung500 €/m² Nettogrundfläche
    HeizungsoptimierungEffizienzverbesserung15 %keine zentrale Änderung500 €/m² Nettogrundfläche
    HeizungsoptimierungEmissionsminderung50 %keine zentrale Änderung500 €/m² Nettogrundfläche
    Heizungsförderung30 %Wärmepumpe ab Q1/2027: 15 % + 15 % EUEffizienzbonus & Emissionsminderung entfallenFlächenstaffel (siehe unten)
    Fachplanung & BaubegleitungHülle, Technik, Heizungsopt.50 %separater Fördertatbestand5 €/m² NGF, max. 20.000 € pro Gebäude/Jahr
    Innenbeleuchtungentfälltnicht mehr förderfähig

    Nach BEG-NWG-Richtlinie vom 17.07.2026 · energieberater.berlin

    KfW

    NWG-Heizungsförderung: förderfähige Ausgaben nach Nettogrundfläche

    Die Höchstgrenze richtet sich nach der Nettogrundfläche und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.

    NettogrundflächeFörderfähige Ausgaben (Neustart)Degression ab 01.02.2027
    bis 150 m²28.000 €halbjährlich −750 €
    >150 bis 400 m²zusätzlich 197 €/m²halbjährlich −3 €/m²
    >400 bis 1.000 m²zusätzlich 118 €/m²halbjährlich −2 €/m²
    >1.000 m²zusätzlich 79 €/m²halbjährlich −1 €/m²
    ↑ Zur Schnellnavigation Nichtwohngebäude · BEG NWG

    Effizienzgebäude-Sanierung: SerSan jetzt auch für NWG

    Die EE-Stufen sind die förderfähigen Standardstufen. EG Denkmal EE erhält 5 % Tilgungszuschuss. Neu: Die serielle Sanierung (SerSan) gilt jetzt auch für Nichtwohngebäude und ist mit WPB sowie NH kumulierbar.

    KfW 263 / 264 / 464
    grün = Vorteil rot = schlechter / entfällt
    Förderfähige StufeTilgungs­zuschussKommunaler ZuschussNH-KlasseBonushebelHöchstgrenze
    EG Denkmal EE5 %10 %20 % Basis+5 %2.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. €
    EG 70 EEkein Tilgungszuschuss0 %10 % Basis15 %25 % Basis+5 %WPB +10 % · SerSan +5 % = +15 %
    EG 55 EE5 %15 % Basis20 %30 % Basis+5 %WPB +10 % · SerSan +15 % = +25 %
    EG 40 EE10 %20 % Basis25 %35 % Basis+5 %WPB +10 % · SerSan +15 % = +25 %
    Fachplanung & Baubegleitungseparater Fördertatbestand50 %50 %10 €/m² NGF Kreditsumme, max. 40.000 € je Vorhaben und Stufe

    Nach BEG-NWG-Richtlinie vom 17.07.2026 · energieberater.berlin

    0 %

    Innenbeleuchtung entfällt

    Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind in der BEG EM nicht mehr förderfähig.

    Neu

    SerSan bei NWG

    Die serielle Sanierung ist neu hinzugekommen: je nach EG-Stufe +5 oder +15 Prozentpunkte.

    −10

    Tilgungszuschuss sinkt

    Der Tilgungszuschuss fällt bei den EG-Stufen um 10 Prozentpunkte.

    ½-jähr.

    Höchstgrenze sinkt

    Die förderfähigen Ausgaben der NWG-Heizungsförderung sinken ab 01.02.2027 halbjährlich.

    Beratungsfazit

    Was der Richtlinienstand für Ihre Sanierung bedeutet

    Die Reform kürzt nicht nur. iSFP, WPB, SerSan und NH bleiben bei der richtigen Sanierungsstrategie starke Förderhebel – wenn Reihenfolge und Nachweise stimmen.

    Besser oder gezielter

    • iSFP erhöht die förderfähigen Ausgaben: 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € (2.–6. WE), je 15.000 € ab der 7. WE.
    • iSFP-Förderwirkung: 15 % auf die förderfähigen Ausgaben plus 5 Prozentpunkte auf den Anteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
    • WPB in der BEG EM: ab Q1/2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte für Dämmung – ohne 30.000-€-Mindestinvestition, für bis zu drei Anträge.
    • Systemische Sanierung: WPB, SerSan und NH sind kumulierbar; bei EH/EG 40 und 55 bringen WPB und SerSan zusammen bis zu 25 Prozentpunkte.
    • Heizung sozialer: Einkommensbonus 40/30/10 Prozentpunkte, Familienzuschlag und in passenden Fällen bis zu 80 % Gesamtförderung.

    Schlechter oder enger

    • iSFP-Bonus enger: die 5 Prozentpunkte nur oberhalb der normalen Höchstgrenze und erst ab 30.000 € Mindestinvestition.
    • Ohne iSFP kleinere Rahmen: 30.000 / 15.000 / 8.000 € nach Wohneinheiten.
    • Wärmepumpe ab Q1/2027: nur 15 % Grundförderung; 30 % nur mit 15-%-Wertschöpfungsbonus bei EU-Ursprung.
    • Alte Anlagen ab Q1/2027: bei Inbetriebnahme vor 01.01.2008 pauschal nur 25 % der Gesamtkosten förderfähig.
    • Standardförderung sinkt: viele Tilgungs- und kommunale Zuschüsse werden reduziert; separater EE-Bonus entfällt.

    Unsere Beratungslogik: erst Gebäude und Bonusfähigkeit prüfen, dann rechnen

    Kombinierbare Förderhebel – Beispiel EH 55 EE (Tilgungszuschuss in %-Punkten)

    5
    WPB +10
    SerSan +15
    NH +5
    Basis-TilgungszuschussWPB-BonusSerielle SanierungNH-Klasse = bis 35 %-Punkte

    Die Förderhöhe hängt stärker als bisher von Reihenfolge und Dokumentation ab. Vor der Antragstellung prüfen wir WPB-Status, iSFP-/EBN-Beratung, normale und erhöhte Kostenrahmen, Kombinationsmöglichkeiten und – bei Wärmepumpen – den EU-Ursprung. Gerade bei größeren Dämmmaßnahmen macht die saubere Kombination aus iSFP und WPB den Unterschied.

    Beispiel 1. WE: Bei 60.000 € förderfähigen Dämmkosten an einem WPB ergeben sich bei erfüllten Voraussetzungen 9.000 € Grundförderung, 3.000 € WPB-Bonus und 1.500 € iSFP-Bonus – zusammen 13.500 €. Nach bisheriger Logik waren bei 20 % auf 60.000 € maximal 12.000 € möglich. Der neue WPB-Hebel kann die strengere iSFP-Berechnung überkompensieren.

    Neu: die gesetzliche Seite

    Energetische Sanierung 2026 & 2027: die neuen Regelungen

    Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Die 65-%-Regel ist entfallen, dafür kommt die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen. Dazu neue Energieausweise ab 2027, der CO₂-Preis und der Berliner Wärmeplan – mit CO₂-Kostenrechner und Heizungs-Entscheidungshilfe.

    Zu den neuen Regelungen
    Steuerliche Alternative

    § 35c EStG immer mitprüfen

    Durch die sinkenden BEG-Zuschüsse gewinnt die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden an Bedeutung. § 35c EStG ermöglicht über drei Jahre insgesamt 20 % Steuerermäßigung – 7 % im Abschlussjahr, 7 % im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr – bis maximal 40.000 € je Objekt.

    Voraussetzungen sind u. a. ein Gebäudealter von mehr als zehn Jahren, die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die vorgeschriebene Bescheinigung. Für dieselben Aufwendungen ist keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten öffentlichen Darlehen möglich. Deshalb gehört § 35c mit Vergleichsrechnung in jede Beratung.

    § 35c EStG im Gesetzestext nachlesen ↗

    Energieberatung für Berlin & Brandenburg

    Wir holen die maximale Förderung für Ihr Gebäude heraus

    Ob Heizungstausch, Dämmung oder Effizienzhaus-Sanierung: Wir erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), begleiten die BAFA-/KfW-Anträge als Energie-Effizienz-Experten und rechnen die förderoptimale Reihenfolge durch – transparent und auf Ihr Objekt bezogen.

    Quellen & amtliche Richtlinien

    Zum Nachlesen

    Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand wieder. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, amtlichen Veröffentlichungen sowie die Vorgaben der zuständigen Behörden und Förderstellen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Energie- oder Fördermittelberatung.

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