BEG-Reform 2026: Alle Änderungen im Überblick
Zum 21. Juli 2026 gelten neue Förderrichtlinien für effiziente Gebäude. Wir ordnen für Eigentümer, Vermieter und Unternehmen ein, welche Boni entfallen, wo die Zuschüsse sinken – und mit welcher Sanierungsstrategie sich die Förderung trotzdem lohnt.
✓Offizieller Richtlinienstand
Diese Übersicht beruht auf den am 17.07.2026 veröffentlichten Förderrichtlinien BEG Einzelmaßnahmen, BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude. Die neuen Bedingungen gelten seit dem 21.07.2026. Für Anträge, die vorher gestellt wurden, gilt weiterhin die frühere Fassung. Maßgeblich ist im Einzelfall stets die amtliche Richtlinie.
Vier Änderungen, die 2026 den Unterschied machen
Heizung neu gedacht
Effizienzbonus für Wärmepumpen und Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfallen. Dafür zählen Einkommen, Familie und ab 2027 die Herkunft der Wärmepumpe stärker.
Zuschüsse sinken
Viele Tilgungszuschüsse und die kommunalen Zuschüsse werden reduziert. Die EE-Klasse ist Teil der förderfähigen Stufen – ein separater EE-Bonus entfällt.
Neuer WPB-Bonus
Ab Q1/2027 gibt es in der BEG EM +5 Prozentpunkte – ausschließlich für Dämmung am „Worst Performing Building", zwingend mit iSFP und für höchstens drei Anträge.
EE-Klasse wird Standard
In der systemischen Sanierung ist die EE-Klasse kein eigener Bonushebel mehr, sondern förderfähige Grundlogik. Der zusätzliche 5-%-Bonus entfällt.
Fördermittel-Check für Ihr Gebäude in Berlin
Die Förderhöhe hängt 2026 stärker denn je von Reihenfolge, Nachweisen und der richtigen Kombination der Bonushebel ab. Wir prüfen für Ihr Objekt WPB-Status, iSFP-/Sanierungsfahrplan-Bezug, Kostenrahmen und Kombinationsmöglichkeiten – und rechnen die für Sie beste Variante durch.
Förderrechner 2026
Rechnen Sie Ihre Förderung nach den neuen BEG-Sätzen durch – für einzelne Maßnahmen, den Heizungstausch, eine komplette Effizienzhaus-Sanierung oder im direkten Vergleich. Alle Werte sind Richtwerte und aktualisieren sich live.
Tragen Sie die geplanten Kosten je Maßnahme ein (0 = nicht geplant). Der Kostenrahmen gilt gebündelt je Wohneinheit.
Gleiche Investition, zwei Wege: die punktuelle Einzelmaßnahme (Zuschuss) gegen die komplette Effizienzhaus-Sanierung (Tilgungszuschuss auf den Kredit).
Unverbindliche Richtwerte nach den BEG-Sätzen 2026. Kostenrahmen, Boni und Deckelungen sind vereinfacht abgebildet; die tatsächliche Förderung hängt von Maßnahme, Nachweisen, Kombinationsregeln und Programmstand ab – maßgeblich ist die amtliche Richtlinie. Genaue Berechnung anfragen →
Kombinierbarkeit der Bonushebel
| Hebel | Ohne iSFP | Mit iSFP | Kombinierbar mit |
|---|---|---|---|
| Grundförderung 15 % | ✓ | ✓ | Basis jeder Einzelmaßnahme |
| Höherer Kostenrahmen | 30/15/8 T€ | 60/30/15 T€ | Voraussetzung für iSFP-Bonus |
| iSFP-Bonus +5 % | ✗ | ✓ (nur Mehrbetrag) | Grundförderung |
| WPB-Bonus +5 % (EM) | ✗ | ✓ (nur Dämmung, ab 2027) | iSFP + Grundförderung |
| Fachplanung/Baubegleitung 50 % | ✓ | ✓ | unabhängig, eigener Deckel |
| WPB / SerSan / NH (Effizienzhaus) | ✓* | ✓ | untereinander voll kumulierbar |
* In der systemischen Sanierung sind WPB, SerSan und NH kumulierbar; der WPB setzt eine iSFP-/EBN-Beratung mit benannter Maßnahme voraus.
Kurz erklärt: die wichtigsten Begriffe
iSFP – individueller Sanierungsfahrplan
Ein geförderter Fahrplan, der alle sinnvollen Sanierungsschritte für Ihr Gebäude in Reihenfolge bringt. Er verdoppelt den förderfähigen Kostenrahmen der Einzelmaßnahmen und schaltet den +5-%-Bonus frei. Maßnahmen müssen innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden.
WPB – Worst Performing Building
Ein Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz. Für Dämmung an einem WPB gibt es ab Q1/2027 zusätzlich +5 Prozentpunkte – nur mit iSFP, nur für Dämmung (keine Fenster), für höchstens drei Anträge.
Tilgungszuschuss vs. Zuschuss
Einzelmaßnahmen (BAFA) erhalten einen direkten Zuschuss auf die Kosten. Die Effizienzhaus-Sanierung (KfW) läuft über einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss: Ein Teil des Kredits wird erlassen, Sie zahlen also weniger zurück. Der Kostenrahmen ist mit 150.000 €/WE deutlich höher.
EE-Klasse & NH-Klasse
Die EE-Klasse (mind. 65 % erneuerbare Energien) ist 2026 Standard für jede Effizienzhaus-Förderung – kein eigener Bonus mehr. Die NH-Klasse (Nachhaltigkeit) bringt +5 % und wird künftig über eine LCA-Bilanzierung statt des aufwendigen QNG-Siegels nachgewiesen.
SerSan – serielle Sanierung
Vorgefertigte Fassaden-/Dachelemente für schnelle, standardisierte Sanierung. Bringt je nach Stufe +5 (EH 70) bzw. +15 Prozentpunkte (EH 55/40) und gilt neu auch für Nichtwohngebäude.
Fachplanung & Baubegleitung
Die Begleitung durch einen Energie-Effizienz-Experten wird mit 50 % gefördert – bei Einzelmaßnahmen bis 5.000 € (EFH/ZFH), beim Effizienzhaus bis 10.000 € je Vorhaben. Bei der Heizungsförderung ist die Planung bereits im Fördersatz enthalten.
Direkt zum passenden Förderbereich
Einzelmaßnahmen: Gebäude und Heizung getrennt betrachtet
Dämmung, Fenster, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden weiterhin über die BAFA gefördert. Neu ist vor allem die iSFP- und WPB-Logik – und ein deutlich höherer Kostenrahmen, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
BAFA| Einzelmaßnahme | Zuschuss | iSFP-Bonus | WPB-Bonus | Förderfähige Ausgaben |
|---|---|---|---|---|
| GebäudehülleDämmung, Fenster, Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz | 15 % | +5 %auf den Mehrbetrag | +5 % ab Q1/2027nur Dämmung | Ohne iSFP-Bonus: 30.000 € für die 1. WE, je 15.000 € für die 2.–6. WE, je 8.000 € ab der 7. WE. Mit iSFP-Bonus (oder fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers, betrifft Energieberater): 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € für die 2.–6. WE, je 15.000 € ab der 7. WE. |
| Anlagentechnikz. B. Lüftung, digitale Systeme | 15 % | +5 %auf den Mehrbetrag | — | |
| Heizungsoptimierungzur Effizienzverbesserung | 15 % | +5 %auf den Mehrbetrag | — | |
| Heizungsoptimierungzur Emissionsminderung | 50 % | — | — | — |
| Fachplanung & Baubegleitungenergetische Fachplanung, Baubegleitung, ggf. akustische Fachplanung | 50 % | — | — | 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Bei Mehrfamilienhäusern ab 3 WE: 2.000 € je WE, insgesamt max. 20.000 € pro Gebäude und Kalenderjahr. |
Alle Angaben nach BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026 · energieberater.berlin
Kostenrahmen mit und ohne iSFP
15 % Grundförderung. Mit einem geförderten iSFP verdoppelt sich der Kostenrahmen; der zusätzliche iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wirkt jedoch nur auf den Mehrbetrag.
| Wohneinheiten | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|---|---|
| 1. WE | 30.000 € | 60.000 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € | je 30.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € | je 15.000 € |
Voraussetzungen des iSFP-Bonus
- Mindestens 30.000 € förderfähiges Investitionsvolumen für die betreffende Maßnahme.
- Die Maßnahme ist Bestandteil eines geförderten iSFP und wird innerhalb von maximal 15 Jahren umgesetzt.
- Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Kostenanteil oberhalb des normalen Kostenrahmens.
- Der erhöhte Kostenrahmen gilt auch bei fehlender iSFP-Antragsberechtigung des Eigentümers – gemeint sind Energieberater.
Rechenbeispiele: förderfähige Kosten
Ohne iSFP: 4 WE = 75.000 € (30.000 € + 3 × 15.000 €) · 10 WE = 137.000 € (30.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 €).
Mit iSFP: 4 WE = 150.000 € (60.000 € + 3 × 30.000 €) · 10 WE = 270.000 € (60.000 € + 5 × 30.000 € + 4 × 15.000 €).
Beispielrechnung Zuschuss (1 WE, 60.000 € Maßnahmekosten)
Ohne iSFP: max. 30.000 € förderfähig × 15 % = 4.500 € Zuschuss.
Mit iSFP: 60.000 € × 15 % = 9.000 €; zusätzlich 5 % iSFP-Bonus nur auf den Mehrbetrag von 30.000 € = 1.500 €. Zusammen 10.500 € Zuschuss.
Vorteil mit iSFP: 30.000 € mehr förderfähige Kosten und 6.000 € mehr Zuschuss. Bei 10 WE (270.000 € Maßnahmekosten) steigt der Zuschuss von rund 20.550 € auf 47.150 €.
WPB-Bonus: +5 Prozentpunkte, aber nur für Dämmung
Ab Q1/2027 gibt es in der BEG EM einen zusätzlichen Bonus für Dämmung an einem „Worst Performing Building" (WPB) – nutzbar bei Wohn- und Nichtwohngebäuden, aber klar begrenzt.
- Nur Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle: Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen – nicht für Fenster, Türen oder sommerlichen Wärmeschutz.
- Das Gebäude muss bereits bei der ersten Antragstellung die WPB-Voraussetzungen erfüllen.
- Zwingend erforderlich ist ein geförderter iSFP (Wohngebäude) bzw. eine geförderte EBN-Modul-2-Beratung (Nichtwohngebäude), in dem die Maßnahme als Sanierungsvorschlag benannt ist.
- Der Bonus wird auf die kompletten förderfähigen Kosten bezogen (das iSFP-Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gilt hier nicht) und für höchstens drei Anträge gewährt.
Heizungsförderung: eigene Bonuslogik, kein iSFP-Bonus
Der Heizungstausch läuft über die KfW und folgt einer eigenen Systematik: kein iSFP-Bonus, dafür Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus, Familienzuschlag und ab Q1/2027 der EU-Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen.
KfW| Heizung / Anschluss | GrundförderungWärmepumpe ab Q1/2027: EU-Bonus | Klimageschwindigkeitsbonus | Einkommen + Familie | Max. Zuschussbis 80 % bei niedrigem Einkommen |
|---|---|---|---|---|
| Solarthermie | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| BiomasseheizungEmissionsminderungszuschlag entfällt | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| WärmepumpeEffizienzbonus entfällt | 30 %ab Q1/2027: 15 % + 15 % EU | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Wasserstofffähige HeizungInvestitionsmehrausgaben | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Innovative Heizungstechnik | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Gebäudenetz: Errichtung / Umbau / Erweiterung | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Gebäude- / Wärmenetzanschluss | 30 % | +16 % | 40/30/10 + Familie | bis 80 % |
| Fachplanung / BaubegleitungHeizungsförderung | In der Heizungsförderung enthalten. Kosten der heizungstechnischen Fachplanung und Begleitung zählen zu den förderfähigen Ausgaben der Heizungsmaßnahme und werden innerhalb der jeweiligen Förderhöchstgrenze mit dem Heizungs-Fördersatz gefördert. Kein separater 50-%-Fördertatbestand. | |||
Max. 70 %, bei zvE bis 30.000 € bzw. 40.000 € inkl. Familienzuschlag bis 80 % · energieberater.berlin
Effizienzbonus entfällt
Der bisherige 5-%-Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen entfällt vollständig.
Emissionsminderung entfällt
Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfällt vollständig.
Klimabonus sinkt
Start mit 16 %, danach halbjährlich −4 Prozentpunkte bis zum Entfall ab 01.08.2028.
Sozialkomponente stärker
Einkommensbonus jetzt dreistufig; mit Familienzuschlag liegen die Grenzen faktisch höher.
Förderfähige Ausgaben – KfW-Heizung
Eigener Kostenrahmen, eigene Bonuslogik. Der iSFP ist hier ohne Bedeutung.
| Wohneinheiten | Förderfähige Ausgaben |
|---|---|
| 1. WE | 28.000 €ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € |
| 2. bis 6. WE | je 15.000 € |
| ab 7. WE | je 8.000 € |
Beispiel: 7 WE = 111.000 € · 8 WE = 119.000 €.
Klimageschwindigkeitsbonus: Zeitplan
| Zeitraum | Bonus | Lesart |
|---|---|---|
| ab 21.07.2026 | 16 % | Startwert nach Reform |
| ab 01.02.2027 | 12 % | erste Absenkung |
| ab 01.08.2027 | 8 % | zweite Absenkung |
| ab 01.02.2028 | 4 % | letzte Stufe |
| ab 01.08.2028 | 0 % | Bonus entfällt |
Degression der förderfähigen Ausgaben (1. WE)
Ab dem 01.02.2027 sinkt der Kostenrahmen der 1. Wohneinheit halbjährlich um 750 €.
Einkommensbonus & Familienzuschlag
−10.000 €: Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das relevante zu versteuernde Einkommen (zvE) rechnerisch einmalig um 10.000 € reduziert.
| zvE ohne Zuschlag | Bonus | mit Kind faktisch bis |
|---|---|---|
| bis 30.000 € | 40 % | 40.000 € |
| bis 40.000 € | 30 % | 50.000 € |
| bis 50.000 € | 10 % | 60.000 € |
Wertschöpfungsbonus Wärmepumpe (ab Q1/2027)
15 % + 15 %
Teil der Grundförderungslogik – entscheidend ist der Ursprung der Wärmepumpe.
| Ursprung der Wärmepumpe | Förderwirkung |
|---|---|
| Ursprung in der EU | 15 % + 15 % = 30 % |
| kein Nachweis EU | 15 % Grundförderung |
Maßgeblich ist nicht allein die Markenangabe; die Nachweislogik regelt das Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen.
Austauschlogik ab Q1/2027
Anlage vor dem 01.01.2008 in Betrieb: Beim Austausch einer dezentralen Wärmeerzeugung werden pauschal nur 25 % der Gesamtkosten als förderfähig berücksichtigt.
Anlage seit dem 01.01.2008 in Betrieb oder Netzanschluss vorhanden: Der Einbau einer weiteren Wärmeerzeugung bzw. der Anschluss an ein Gebäude-/Wärmenetz ist grundsätzlich nicht förderfähig. Ausnahme: der Ersatz eines mit Gas, Öl oder Kohle betriebenen Erzeugers in einem bivalenten System.
Effizienzhaus-Sanierung: neue Fördersätze, EE-Klasse als Standard
Die EE-Klasse ist jetzt für alle Effizienzhausförderungen verpflichtend. Der separate EE-Bonus entfällt; der Kostenrahmen beträgt einheitlich 150.000 € je Wohneinheit, unabhängig von der erreichten Klasse. EH Denkmal EE erhält weiterhin 5 % Tilgungszuschuss.
KfW 261 / 264 / 464| Förderfähige Stufe | Tilgungszuschuss | Kommunaler Zuschuss | NH-Klasse | WPB-Bonus | SerSan-Bonus | Höchstgrenze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| EH Denkmal EE | 5 % | 10 %20 % Basis | +5 % | — | — | 150.000 € Kreditsumme je Wohneinheit |
| EH 85 EEkein Tilgungszuschuss | 0 %5 % Basis | 10 %20 % Basis | +5 % | — | — | |
| EH 70 EEkein Tilgungszuschuss | 0 %10 % Basis | 15 %25 % Basis | +5 % | +10 % | +5 % | |
| EH 55 EE | 5 %15 % Basis | 20 %30 % Basis | +5 % | +10 % | +15 % | |
| EH 40 EE | 10 %20 % Basis | 25 %35 % Basis | +5 % | +10 % | +15 % | |
| Fachplanung & Baubegleitungseparater Fördertatbestand | 50 % | 50 % | — | — | — | 10.000 € je Vorhaben (EFH/ZFH); ab 3 WE: 4.000 € je WE, max. 40.000 € je Vorhaben und Stufe |
EE-Klasse ist Standard, kein separater EE-Bonus mehr · energieberater.berlin
Tilgungszuschuss
EH 85 & 70 EE erhalten keinen Tilgungszuschuss; EH Denkmal & 55 EE je 5 %, EH 40 EE 10 %.
Höchstbetrag
Einheitlich 150.000 € pro Wohneinheit – unabhängig von der Effizienzhaus-Stufe.
Kein EE-Bonus
Die förderfähigen Stufen sind EE-Stufen; ein zusätzlicher 5-%-EE-Bonus entfällt.
WPB & SerSan
WPB +10 % (EH 70/55/40), SerSan +5 % (EH 70) bzw. +15 % (EH 55/40). Mit NH kumulierbar.
NH-Klasse: von der QNG-Zertifizierung zur LCA-Bilanzierung
Die NH-Klasse wird neu ausgerichtet. Bisher war die Förderung an ein QNG-Siegel gekoppelt – bei Sanierungen sehr aufwendig und in der Praxis selten genutzt. Künftig reicht die Einhaltung der Treibhausgas-Anforderungen über eine Lebenszyklusanalyse (LCA-Bilanzierung) des sanierten Gebäudes. Übergangsweise gilt weiter der Nachweis mit QNG-Siegel; Details und Startzeitpunkt der LCA-Regelung gibt die KfW noch bekannt.
+5 Prozentpunkte zusätzlicher Tilgungszuschuss auf die Kreditsumme über die NH-Klasse.
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung – wann Pflicht?
Verpflichtend bei Sanierung zur Stufe EH 40 EE sowie bei Inanspruchnahme der NH-Klasse. Zulässig sind zentrale, dezentrale oder kombinierte Systeme; die Anlage muss fachgerecht einreguliert werden.
Andere Stufen ohne NH-Klasse (EH Denkmal, 85, 70, 55 EE): keine Einbaupflicht allein aus der EE-Stufe. Notwendige lüftungstechnische Maßnahmen können sich aber aus dem Lüftungskonzept ergeben.
Vergleichsbilanzierung Pflicht: Wird keine Lüftungsanlage eingebaut, ist die Ausführung ohne Anlage einer Variante mit Wärmerückgewinnung gegenüberzustellen und dem Bauherrn zu erläutern – ohne dass daraus eine Einbaupflicht folgt.
In der systemischen Sanierung sind die Ausgaben einer neu installierten Wärmepumpe nur förderfähig, wenn sie ihren Ursprung in der EU hat. Das gilt für BEG WG und BEG NWG.
Nichtwohngebäude: eigene Flächenlogik, eigene Matrix
Einzelmaßnahmen und Heizungsförderung bei Nichtwohngebäuden laufen mit eigener Flächenlogik nach Nettogrundfläche. Wichtig: Der Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme ist künftig nicht mehr förderfähig.
BAFA + KfW| Bereich | Zuschuss / Förderung | Was ändert sich? | Höchstgrenze / Fläche |
|---|---|---|---|
| GebäudehülleDämmung, Fenster, Außentüren | 15 % | WPB +5 % ab Q1/2027nur Dämmung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Anlagentechnikz. B. RLT, MSR, Kältetechnik | 15 % | keine zentrale Änderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| HeizungsoptimierungEffizienzverbesserung | 15 % | keine zentrale Änderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| HeizungsoptimierungEmissionsminderung | 50 % | keine zentrale Änderung | 500 €/m² Nettogrundfläche |
| Heizungsförderung | 30 %Wärmepumpe ab Q1/2027: 15 % + 15 % EU | Effizienzbonus & Emissionsminderung entfallen | Flächenstaffel (siehe unten) |
| Fachplanung & BaubegleitungHülle, Technik, Heizungsopt. | 50 % | separater Fördertatbestand | 5 €/m² NGF, max. 20.000 € pro Gebäude/Jahr |
| Innenbeleuchtung | entfällt | nicht mehr förderfähig | — |
Nach BEG-NWG-Richtlinie vom 17.07.2026 · energieberater.berlin
NWG-Heizungsförderung: förderfähige Ausgaben nach Nettogrundfläche
Die Höchstgrenze richtet sich nach der Nettogrundfläche und sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich.
| Nettogrundfläche | Förderfähige Ausgaben (Neustart) | Degression ab 01.02.2027 |
|---|---|---|
| bis 150 m² | 28.000 € | halbjährlich −750 € |
| >150 bis 400 m² | zusätzlich 197 €/m² | halbjährlich −3 €/m² |
| >400 bis 1.000 m² | zusätzlich 118 €/m² | halbjährlich −2 €/m² |
| >1.000 m² | zusätzlich 79 €/m² | halbjährlich −1 €/m² |
Effizienzgebäude-Sanierung: SerSan jetzt auch für NWG
Die EE-Stufen sind die förderfähigen Standardstufen. EG Denkmal EE erhält 5 % Tilgungszuschuss. Neu: Die serielle Sanierung (SerSan) gilt jetzt auch für Nichtwohngebäude und ist mit WPB sowie NH kumulierbar.
KfW 263 / 264 / 464| Förderfähige Stufe | Tilgungszuschuss | Kommunaler Zuschuss | NH-Klasse | Bonushebel | Höchstgrenze |
|---|---|---|---|---|---|
| EG Denkmal EE | 5 % | 10 %20 % Basis | +5 % | — | 2.000 €/m² Nettogrundfläche, max. 10 Mio. € |
| EG 70 EEkein Tilgungszuschuss | 0 %10 % Basis | 15 %25 % Basis | +5 % | WPB +10 % · SerSan +5 % = +15 % | |
| EG 55 EE | 5 %15 % Basis | 20 %30 % Basis | +5 % | WPB +10 % · SerSan +15 % = +25 % | |
| EG 40 EE | 10 %20 % Basis | 25 %35 % Basis | +5 % | WPB +10 % · SerSan +15 % = +25 % | |
| Fachplanung & Baubegleitungseparater Fördertatbestand | 50 % | 50 % | — | — | 10 €/m² NGF Kreditsumme, max. 40.000 € je Vorhaben und Stufe |
Nach BEG-NWG-Richtlinie vom 17.07.2026 · energieberater.berlin
Innenbeleuchtung entfällt
Energieeffiziente Innenbeleuchtungssysteme sind in der BEG EM nicht mehr förderfähig.
SerSan bei NWG
Die serielle Sanierung ist neu hinzugekommen: je nach EG-Stufe +5 oder +15 Prozentpunkte.
Tilgungszuschuss sinkt
Der Tilgungszuschuss fällt bei den EG-Stufen um 10 Prozentpunkte.
Höchstgrenze sinkt
Die förderfähigen Ausgaben der NWG-Heizungsförderung sinken ab 01.02.2027 halbjährlich.
Was der Richtlinienstand für Ihre Sanierung bedeutet
Die Reform kürzt nicht nur. iSFP, WPB, SerSan und NH bleiben bei der richtigen Sanierungsstrategie starke Förderhebel – wenn Reihenfolge und Nachweise stimmen.
Besser oder gezielter
- iSFP erhöht die förderfähigen Ausgaben: 60.000 € für die 1. WE, je 30.000 € (2.–6. WE), je 15.000 € ab der 7. WE.
- iSFP-Förderwirkung: 15 % auf die förderfähigen Ausgaben plus 5 Prozentpunkte auf den Anteil oberhalb der normalen Höchstgrenze.
- WPB in der BEG EM: ab Q1/2027 zusätzlich 5 Prozentpunkte für Dämmung – ohne 30.000-€-Mindestinvestition, für bis zu drei Anträge.
- Systemische Sanierung: WPB, SerSan und NH sind kumulierbar; bei EH/EG 40 und 55 bringen WPB und SerSan zusammen bis zu 25 Prozentpunkte.
- Heizung sozialer: Einkommensbonus 40/30/10 Prozentpunkte, Familienzuschlag und in passenden Fällen bis zu 80 % Gesamtförderung.
Schlechter oder enger
- iSFP-Bonus enger: die 5 Prozentpunkte nur oberhalb der normalen Höchstgrenze und erst ab 30.000 € Mindestinvestition.
- Ohne iSFP kleinere Rahmen: 30.000 / 15.000 / 8.000 € nach Wohneinheiten.
- Wärmepumpe ab Q1/2027: nur 15 % Grundförderung; 30 % nur mit 15-%-Wertschöpfungsbonus bei EU-Ursprung.
- Alte Anlagen ab Q1/2027: bei Inbetriebnahme vor 01.01.2008 pauschal nur 25 % der Gesamtkosten förderfähig.
- Standardförderung sinkt: viele Tilgungs- und kommunale Zuschüsse werden reduziert; separater EE-Bonus entfällt.
Unsere Beratungslogik: erst Gebäude und Bonusfähigkeit prüfen, dann rechnen
Kombinierbare Förderhebel – Beispiel EH 55 EE (Tilgungszuschuss in %-Punkten)
Die Förderhöhe hängt stärker als bisher von Reihenfolge und Dokumentation ab. Vor der Antragstellung prüfen wir WPB-Status, iSFP-/EBN-Beratung, normale und erhöhte Kostenrahmen, Kombinationsmöglichkeiten und – bei Wärmepumpen – den EU-Ursprung. Gerade bei größeren Dämmmaßnahmen macht die saubere Kombination aus iSFP und WPB den Unterschied.
Beispiel 1. WE: Bei 60.000 € förderfähigen Dämmkosten an einem WPB ergeben sich bei erfüllten Voraussetzungen 9.000 € Grundförderung, 3.000 € WPB-Bonus und 1.500 € iSFP-Bonus – zusammen 13.500 €. Nach bisheriger Logik waren bei 20 % auf 60.000 € maximal 12.000 € möglich. Der neue WPB-Hebel kann die strengere iSFP-Berechnung überkompensieren.
Energetische Sanierung 2026 & 2027: die neuen Regelungen
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Die 65-%-Regel ist entfallen, dafür kommt die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen. Dazu neue Energieausweise ab 2027, der CO₂-Preis und der Berliner Wärmeplan – mit CO₂-Kostenrechner und Heizungs-Entscheidungshilfe.
§ 35c EStG immer mitprüfen
Durch die sinkenden BEG-Zuschüsse gewinnt die steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden an Bedeutung. § 35c EStG ermöglicht über drei Jahre insgesamt 20 % Steuerermäßigung – 7 % im Abschlussjahr, 7 % im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr – bis maximal 40.000 € je Objekt.
Voraussetzungen sind u. a. ein Gebäudealter von mehr als zehn Jahren, die Ausführung durch ein Fachunternehmen und die vorgeschriebene Bescheinigung. Für dieselben Aufwendungen ist keine Kombination mit steuerfreien Zuschüssen oder zinsverbilligten öffentlichen Darlehen möglich. Deshalb gehört § 35c mit Vergleichsrechnung in jede Beratung.
Wir holen die maximale Förderung für Ihr Gebäude heraus
Ob Heizungstausch, Dämmung oder Effizienzhaus-Sanierung: Wir erstellen Ihren individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), begleiten die BAFA-/KfW-Anträge als Energie-Effizienz-Experten und rechnen die förderoptimale Reihenfolge durch – transparent und auf Ihr Objekt bezogen.
Zum Nachlesen
- BEG EM · Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (PDF)
- BEG WG · Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (PDF)
- BEG NWG · Förderrichtlinie vom 17.07.2026 (PDF)
- KfW · Anpassungen 2026
- BAFA · Effiziente Gebäude
- Energie-Effizienz-Expertenliste
Haftungsausschluss: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und gibt den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Stand wieder. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen werden. Maßgeblich sind stets die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen, amtlichen Veröffentlichungen sowie die Vorgaben der zuständigen Behörden und Förderstellen. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Energie- oder Fördermittelberatung.